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Die Praxis
In unserer Praxis möchten wir Babys, Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in ganzheitlichen Sicht versorgen und begleiten.
Sprechzeiten
9:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
9:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
9:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
keine offiziellen Sprechzeiten, Vertretung laut Telefonansage
9:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Wir führen eine Terminsprechstunde
und möchten Wartezeiten aber auch Ansteckungsrisiken in der Praxis vermeiden.
Dazu sollen die Termine koordiniert werden, Absprachen erfolgen und alle Beteiligten vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Manchmal kann eine Situation auch durch einen Rückruf telefonisch geklärt werden.
Sie kennen die Zeitpunkte der Vorsorgetermine nicht? Hilfe gibts einen: Termin-Rechner
zusätzliche weitere Termine nach Vereinbarung
bitte beachten Sie auch die aktuellen Ankündigen auf der Startseite
Bitte mitbringen
✔ Unterlage, auf dem das Baby abgelegt werden kann (z.B. Handtuch)
✔ Versichertenkarte
✔ Gelbes Vorsorge-Untersuchungsheft
✔ Kassen-Vorsorge-Untersuchungsheft bei Zusatzverträgen (HzV, Selektiv, …)
✔ Impfpass
✔ eigenen Terminkalender für den Folgetermin
✔ Tüte für den Windelmüll
Rezepte und Schriftliches
Wir können Rezepte oder ähnliches in schriftlicher Form entgegennehmen und am nächsten Tag in der Praxis bereitstellen.
Bitte beachten Sie dabei die Datensicherheit über das Internet.
Hier die Möglichkeiten:
Email info(at)praxis-henes.de
Fax 07387 987 2377
Medikamenten-Rezept
Bei chronischen Krankheiten und Wiederholungs-Rezepten.
Name des Patienten
Medikament muss bekannt und eindeutig sein
Geben Sie auch Ihre Telefonnummer für evtl. Rückfragen an.
Neue Medikamente oder Arzneimittel für akute Erkrankungen können nur nach Arztkontakt ausgestellt werden.
Heilmittelrezepte
Das sind Rezepte für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Diese besonderen Rezepte brauchen mindestens einen Tag Vorlauf. Zudem muss ggf. der Bericht vom Therapeuten in der Praxis vorhanden sein.
Überweisungen
Zu anderen Ärzten oder Kliniken muss eine Überweisung - meist im gleichen Quartal - erfolgen. Dazu brauchen wir auch die Problemstellung, die Indikation. In der Regel muss dazu eine ärztliche Untersuchung erfolgen.
Schulbescheinigung, Entschuldigung
Eltern sollen und dürfen für ihr krankes Kind entscheiden, ob es in die Schule kann. Sie kennen ihr Kind am Besten.
Schreiben Sie einfach eine Entschuldigung:
“Mein Kind Ix Ypselon kann wegen Krankheit in der Zeit von … bis … nicht am Schulbesuch oder im Sportunterricht teilnehmen”
Datum und Unterschrift - fertig.
Hier gibt es auch ein Formular zum Ausdrucken: Link
Nur bei länger dauernder Krankheit oder wenn der Lehrer die Entschuldigung berechtigt in Frage stellt, ist ein ärztliches Attest für die Schule notwendig.
Kindergartenbescheinigung
Bitte stets alles, was bekannt ist, schon ausfüllen: Name, Wohnort, etc.
Bescheinigung einer Sportärztlicher Untersuchung
Nur nach ärztlicher Untersuchung mit entsprechender Diagnostik, z.B. EKG oder Lungenfunktion.