Rezepte und Schriftliches
Wir können Rezeptanforderungen oder ähnliches in schriftlicher Form über unsere Email oder unser Fax entgegennehmen und am nächsten Arbeitstag in der Praxis bereitstellen. Die Datensicherheit über das Internet ist - wie immer - nicht gewährleistet.
Medikamenten-Rezept
Bei chronischen Krankheiten und Wiederholungs-Rezepten.
Name des Patienten
Medikament muss bekannt und eindeutig sein
Geben Sie auch Ihre Telefonnummer für evtl. Rückfragen an.
Neue Medikamente oder Arzneimittel für akute Erkrankungen können nur nach Arztkontakt ausgestellt werden.
Heilmittelrezepte
Das sind Rezepte für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Diese besonderen Rezepte brauchen mindestens einen Tag Vorlauf. Zudem muss ggf. der Bericht vom Therapeuten in der Praxis vorliegen.
Überweisungen
Zu anderen Ärzten oder Kliniken muss eine Überweisung - meist im gleichen Quartal - erfolgen. Dazu brauchen wir auch die Problemstellung, die Indikation. In der Regel muss dazu eine ärztliche Untersuchung erfolgen.
Schulbescheinigung, Entschuldigung
Eltern sollen und dürfen für ihr krankes Kind entscheiden, ob es in die Schule kann. Sie kennen ihr Kind am Besten.
Schreiben Sie einfach eine Entschuldigung:
“Mein Kind Ix Ypselon kann wegen Krankheit in der Zeit von … bis … nicht am Schulbesuch oder im Sportunterricht teilnehmen”
Datum und Unterschrift - fertig.
Hier gibt es auch ein Formular zum Ausdrucken: Link
Nur bei länger dauernder Krankheit oder wenn der Lehrer die Entschuldigung berechtigt in Frage stellt, ist ein ärztliches Attest für die Schule notwendig.
Kindergartenbescheinigung
Bitte stets alles, was bekannt ist, schon ausfüllen: Name, Wohnort, etc.
Bescheinigung einer Sportärztlicher Untersuchung
Nur nach ärztlicher Untersuchung mit entsprechender Diagnostik, z.B. EKG oder Lungenfunktion.